Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gültig ab 1. November 2019

Wirksamkeit
Mit der Reiseanmeldung und / oder dem Kauf einer Fahrkarte schließt der Kunde mit uns einen Reisevertrag und erkennt diese AGB gemäß § 305 Abs. 2 Nr. 1 BGB an. Sie werden dadurch Bestandteil des geschlossenen Vertrages.

Leistungsumfang
Der Umfang der Leistung der Fahrten ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Andere Leistungsträger sind nicht von uns bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen.

Bezahlung
Die Bezahlung der Fahrt muss spätestens bei Fahrtantritt erfolgt sein.

Wir behalten uns ausdrücklich vor, bei einer Verteuerung der Durchführbarkeit der Fahrt ab der Ausschreibung bis zum Reisetermin von dem Kunden eine Nachforderung zu verlangen.

Rücktritt durch den Kunden.
Der Kunde kann ohne Angabe von Gründen von der Fahrt zurücktreten. Es sind dann folgende Stornokosten fällig: Bei Tagesfahrten 20% des Reisepreises / ab 14 Tage vor Reisetermin oder Nichtantritt der Fahrt 100% des Reisepreises.

Bei Mehrtagesfahrten bis 30 Tage vor Reisetermin 10% des Reisepreises, ab 29 Tage bis 16 Tage vor dem Reisetermin 50% des Reisepreises, danach oder bei Nichtantritt der Fahrt 100% des Reisepreises.

Für Zusatzleistungen (z.B. Hotel) gelten die Stornobedingungen des jeweiligen Veranstalters oder Leistungsträgers.

Bei den von uns vermittelten Reisen gelten die AGB des jeweiligen Veranstalters oder Leistungsträgers. Es empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.

Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Wir können ohne Einhaltung einer Frist die Reise kündigen, wenn die zur Kostendeckung erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder wenn durch höhere Gewalt (z.B. Streik) eine Durchführbarkeit der Fahrt erheblich erschwert oder unmöglich ist. Hierfür können wir in keiner Weise haftbar gemacht werden.

Haftungsausschluss / Verschulden
Die Fahrten werden, wenn nicht anders angegeben, mit historischen Fahrzeugen durchgeführt. Da dies alles Unikate sind, können kurzfristige Schäden auftreten. Können diese nicht behoben werden und wir keinen gleichwertigen Ersatz finden, werden Fahrzeuge aus dem Betriebsbestand eingesetzt. Dies rechtfertigt nicht eine Minderung des Reisepreises oder den Rücktritt von der Fahrt. Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf den Einsatz der bei der Ausschreibung angegebenen Fahrzeuge.

Unsere Züge werden bei dem jeweils zuständigen Netzbetreiber als Sonderverkehr geführt. Bei Betriebsstörungen oder Verspätungen haben die Planzüge Vorrang. Auch kann aus betrieblichen Gründen (z.B. Bauarbeiten, Unfall) kurzfristig eine andere als die von uns vorgesehene Strecke vorgegeben werden, die mitunter den Einsatz von Bussen in Teilabschnitten erfordert. Dadurch kann sich der Aufenthalt am Ziel verkürzen und / oder die Ankunft bei der Rückfahrt verspäten. In all diesen Fällen können wir weder haftbar und / oder regresspflichtig gemacht werden (z.B. Taxi / Hotel) noch rechtfertigten sie die Kürzung des Reisepreises. (Urteil des AG München vom 21.09.2004 AZ 112 C 17525/04).

Da wir von der DB sehr kurzfristig den Fahrplan erhalten, sind nicht die von uns vorgesehenen Zeiten bindend, sondern der Fahrplan, den wir auf unserer Homepage veröffentlichen.

Grundsätzlich ist der Reiseleiter / die Reiseleiterin und der Zugführer / die Zugführerin weisungsbefugt und erfüllen bahnpolizeiliche Hoheitsaufgaben. Deren Anordnung ist absolut Folge zu leisten. Achten Sie besonders auf die Bekanntgabe von betrieblichen Besonderheiten, z.B. zu kurze Bahnsteige. Niemals ohne Erlaubnis Gleise überqueren und / oder betreten. Lebensgefahr!

Wir haben keine Beförderungspflicht. Wir können ohne Angabe von Gründen einem Fahrgast die Mitfahrt verwehren oder die Weiterfahrt untersagen.

Grundsätzlich erfolgt die Teilnahme an unseren Fahrten auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Wir können nur haftbar gemacht werden, wenn uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird.

Rechtswahl

Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Begriffsbestimmungen

Mit Tag ist der Kalendertag, mit Woche die Kalenderwoche gemeint.

Es gelten die allgemeinen Fristen der §§ 186 ff BGB.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle Streitfälle ist Lohne.

Veranstalter Postanschrift

WEE Touristik GmbH, Lindenstr. 2, 49393 Lohne